FAQ

Administra­tives

Wie melde ich mein Kind in der 1. Klasse an?

Alle Informationen und den Ablauf finden Sie unter Anmeldung 1. Klasse.

Wie bekomme ich eine Schulbesuchsbestätigung?

Die betreffende Schülerin/der betreffende Schüler muss sich bis 10:00 Uhr im Sekretariat in eine Liste eintragen. Anzugeben sind dabei Name, Klasse und Adressat (z.B. Finanzamt). Die Bestätigung kann dann noch am selben Tag zwischen 11:45 und 11:55 Uhr im Sekretariat abgeholt werden.

Wie bekomme ich einen Schüler*innenausweis?

Der Schüler*innenausweis wird direkt über den Schulfotographen abgewickelt. Der Fototermin ist meist in der zweiten Schulwoche und der Ausweis wird bis Ende September an die Schüler*innen ausgeteilt.

Falls der Fototermin verpasst worden ist, gibt es die Möglichkeit, dass der Fotograf auf ein Foto aus dem Vorjahr zurückgreift. Das Sekretariat gibt Ihnen gerne die Kontaktdaten weiter.

Falls dies nicht möglich sein sollte, muss ein Schüler*innenausweis in Papierform besorgt werden. Dieser ist z.B. bei Büroprofi Koch (Josefstädterstraße 87) erhältlich. Der Schüler*innenausweis muss mit einem Passfoto versehen und vom Klassenvorstand/ von der Klassenvorständin abgestempelt werden.

Ich habe meinen Schüler*innenausweis verloren, wie bekomme ich einen Ersatz?

Da es sich um einen offiziellen Ausweis handelt, muss zunächst eine Verlustanzeige bei der Polizei eingebracht werden. Dann gibt es die Möglichkeit, dass der Schulfotograf gegen ein Entgelt einen neuen Schüler*innenausweis anfertigt. Das Sekretariat gibt Ihnen gerne die Kontaktdaten weiter.

Falls dies nicht möglich sein sollte, muss ein Schüler*innenausweis in Papierform besorgt werden. Dieser ist z.B. bei Büroprofi Koch (Josefstädterstraße 87) erhältlich. Der Schüler*innenausweis muss mit einem Passfoto versehen und vom Klassenvorstand/von der Klassenvorständin abgestempelt werden.

Fehlzeiten und Entschuldi­gungen

Was passiert bei unentschuldigten Fehlzeiten?

Unentschuldigte Fehlzeiten führen je nach Anzahl zu einer Herabsetzung der Verhaltensnote. Bitte beachten Sie die von der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand festgelegte Frist, um Entschuldigungen abzugeben.

Mein Kind kann heute nicht in die Schule kommen. Bei wem muss ich das melden?

Bitte benutzen Sie für Krankmeldungen WebUntis. Tragen Sie dort bis spätestens 8:00 Uhr Ihr Kind als abwesend ein.

Wie bekomme ich eine Turnbefreiung?

Turnbefreiungen können nur von der Schulärztin/dem Schularzt ausgestellt werden. Die Schülerin/der Schüler bringt alle Befunde mit, worauf diese/dieser eine teilweise oder eine ganze Turnbefreiung erhält. Diese ist der jeweiligen Sportlehrerin/dem jeweiligen Sportlehrer vorzuzeigen.

Muss ich trotz Turnbefreiung beim Sportunterricht anwesend sein?

Ja, grundsätzlich gilt während des Turnunterrichts (trotz Befreiung) Anwesenheitspflicht.

Ausnahme: Sollte es sich beim Sportunterricht um sogenannte Randstunden handeln (erste bzw. letzte Unterrichtsstunde(n)), kann die Lehrperson je nach Unterrichtsinhalt die Schülerin/den Schüler entschuldigen, sofern ein schriftliches Ansuchen (formlos) eines Erziehungsberechtigten vorliegt.

WebUntis

Was ist WebUntis?

Mit WebUntis können Sie

… den aktuellen Stundenplan inkl. etwaiger Stundenentfälle und Supplierungen einsehen

… Fehlzeiten Ihres Kindes sehen

… Ihr Kind krank melden

… sich für den Elternsprechtag anmelden

Steigen Sie dazu entweder gleich über den Browser ein oder laden Sie sich die App aus dem jeweiligen Store auf Ihr Smartphone.

Wie bekomme ich meine Zugangsdaten?

Sie und Ihr Kind benutzen dieselben Zugangsdaten. Diese erhält Ihr Kind beim Schuleintritt vom Klassenvorstand.

Wichtig: Bitte hinterlegen Sie unbedingt beim ersten Anmelden eine E-Mail-Adresse in WebUntis, damit Sie Ihr Passwort selbst zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.

Ich habe meinen Benutzernamen vergessen. Was kann ich tun?

Die Klassenvorständin/Der Klassenvorstand Ihres Kindes kann Ihnen den Benutzernamen mitteilen.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann icht tun?

Falls Sie auf WebUntis eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, können Sie selbst Ihr Passwort zurücksetzen, indem Sie einfach beim Anmeldefenster auf „Passwort vergessen“ klicken. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail mit den notwendigen Schritten.

Falls Sie keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, könnte evtl. die Klassenvorständin/der Klassenvorstand noch über das Anfangspasswort verfügen und Ihnen dieses mitteilen.

Falls Sie auch Ihr Anfangspasswort geändert haben, kann nur die Administratorin der Schule das Passwort zurücksetzen.

edu.FLOW

Was ist edu.FLOW?

Mit edu.FLOW kommunizieren Lehrer*innen und Schulverwaltung strukturiert mit Schüler*innen und Erziehungsberechtigten. Etwaige Informationen und Formulare erhalten Sie zunehmend nur noch digital und können diese auch digital unterschreiben.

Beispiel Schiwoche: Sie erhalten über edu.FLOW ein digitales Formular. Dieses beinhaltet wichtige Informationen, wie z.B. Dauer, Kosten, Versicherungen, etc. aber auch entsprechende Felder, um der verantwortlichen Lehrpersonen relevante Angaben mitzuteilen, wie z.B. Schuhgröße, bevorzugte Kost, notwendige Medikamente, etc.

Am Ende klicken Sie nur noch auf „Absenden“ und es steht der Schiwoche nichts mehr im Wege. Effizient, ganz ohne Papier und von überall schnell erledigt.

Wie kann ich mich bei edu.FLOW registrieren?

Sobald Ihr Kind unsere Schule besucht, bekommt jede(!) erziehungsberechtigte Person einen sogenannten Willkommensbrief, auf dem die notwendigen Schritte zur Registrierung der E-Mail-Adresse Schritt für Schritt erklärt sind. Dieser Willkommensbrief wird vom Klassenvorstand am Schulanfang an die Schüler*innen ausgeteilt.

Hinweis: Es ist zwar nur notwendig, dass eine erziehungsberechtigte Person sich registriert, wir raten aber eindringlich dazu, dass sich beide registrieren. Liegt keine Registrierung vor, bekommt diese erziehungsberechtigte Person keinerlei Informationen und kann wichtige Kenntnisnahmen nicht unterschreiben.

Ich habe bereits einen Zugang von einer anderen Schule. Kann ich den auch am BGRG 8 verwenden?

Nein, da das System nicht schulübergreifend arbeitet, müssen Sie sich neu registrieren.

Ich habe mehrere Kinder am BGRG 8. Benötige ich für jedes Kind einen eigenen Zugang?

Nein. Sie müssen nur Ihr Kind bei edu.FLOW zuordnen. Melden Sie sich dazu zunächst bei edu.FLOW mit Ihrem bestehenden Konto an und fügen Sie dann Ihr Kind mit dem auf dem Willkommensbrief angegebenen Verifikations-Code Ihrem Konto hinzu.

Ich habe mehrere Willkommensbriefe erhalten. Was mache ich mit den anderen?

Jede erziehungsberechtigte Person bekommt einen eigenen Willkommensbrief (siehe Briefkopf). Wir als Schule empfehlen, dass sich alle erziehungsberechtigten Personen mit Ihrem persönlichen Verifikations-Code registrieren. Ein Formular muss aber selbstverständlich (in den meisten Fällen) nur einmal ausgefüllt werden.

Wichtig: Falls Sie einen Verifikations-Code nicht verwenden, stellen Sie sicher, dass sich damit nicht Ihr Kind oder eine andere unbefugte Person registriert.

Mein Name ist nicht korrekt (geschrieben). Wie kann ich das ändern?

Melden Sie dies umgehend der Klassenvorständin/dem Klassenvorstand Ihres Kindes, da dieser Fehler im gesamten Verwaltungssystem richtiggestellt werden muss. Ihr aktiver Zugang behält seine Gültigkeit.

Ich kann Formulare zwar sehen, aber nicht ausfüllen. Woran kann das liegen?

In den meisten Fällen sollen Formulare von den erziehungsberechtigten Personen bzw. von eigenberechtigten Schüler*innen ausgefüllt werden. Nicht eigenberechtigte Schüler*innen bekommen meist aber eine Kopie zugesandt, die nicht ausgefüllt werden kann.

Während Schüler*innen direkt über WebUntis in edu.FLOW einsteigen können, müssen erziehungsberechtigte Personen über den in der E-Mail mitgesendeten Link das Formular ausfüllen. Alternativ können Sie sich auch auf der edu.FLOW-Website anmelden und dann das Formular ausfüllen.

Wie kann ich meine hinterlegte E-Mail-Adresse ändern?

Sie können jederzeit Ihre E-Mail-Adresse selbst ändern. Melden Sie sich dafür auf eduflow.at an und klicken Sie dann auf „Meine Daten“. Dort können Sie Ihre alte E-Mail-Adresse löschen und Ihre neue Adresse hinterlegen. Anschließend müsse Sie noch Ihre neue E-Mail-Adresse verifizieren, indem Sie in der automatisch zugesandten E-Mail auf den entsprechenden Link klicken.

Wichtig: Ihre aktuelle, verifizierte Mailadresse ist auch immer Ihr Benutzername, welchen Sie für das Anmelden bei edu.FLOW verwenden. Unabhängig davon, ob diese E-Mail-Adresse noch aktiv ist oder nicht, bleibt sie der Benutzername, bis Sie eine neue E-Mail-Adresse eingeben und diese erfolgreich über den zugesendeten Link verifiziert haben.

Sollten Sie Ihr Passwort zu edu.FLOW verloren haben und auch keinen Zugang mehr zu Ihrem registrierten E-Mail-Account haben, wenden Sie sich bitte an den Klassenvorstand bzw. die Klassenvorständin. Sie müssen sich erneut mit einem Willkommensbrief registrieren.

Wie kann ich mein Passwort ändern?

Melden Sie sich bei eduflow.at an und klicken Sie dann auf „Meine Daten“. Dort können Sie ein neues Passwort setzen.

Wie kann ich mein Passwort zurücksetzen?

Gehen Sie auf eduflow.at und klicken Sie dort auf „Passwort zurücksetzen“. Sie bekommen dann automatisch einen Link an Ihre E-Mail-Adresse zugesandt, mit dem Sie Ihr Passwort zurücksetzen können.

Falls Sie zu Ihrem registrierten E-Mail-Account keinen Zugang mehr haben sollten, wenden Sie sich bitte an den Klassenvorstand bzw. die Klassenvorständin. Sie müssen sich erneut mit einem Willkommensbrief registrieren.

Meine Frage wurde nicht beantwortet. An wen kann ich mich wenden?

Grundsätzlich ist die Klassenvorständin/der Klassenvorstand Ihr direkter Ansprechpartner. Besuchen Sie aber bitte zunächst die offizielle edu.FLOW-Wiki. Dort finden Sie jede Menge Tipps und Anleitungen für edu.FLOW.

Mittagsaufsicht (MA)

Wann beginnt die MA?

Die Mittagsaufsicht beginnt in der 3. Schulwoche.

Darf mein Kind ohne Anmeldung in der Nachmittagsbetreuung (NBT) oder Mittagsaufsicht (MA), nur um Mittag zu essen?

Nein. Ein unbeaufsichtigter Aufenthalt im Schulhaus ist nicht erlaubt, auch nicht nur für ein Mittagsmenü.

Wie oft kann ich mein Kind für die Mittagsaufsicht (MA) anmelden?

Die Mittagsaufsicht kann im Ausmaß von maximal 2 Tagen zu jeweils 1 oder 2 Stunden pro Woche in Anspruch genommen werden.

Wie lange gilt die Anmeldung für die Mittgsaufsicht (MA)?

Eine Anmeldung gilt grundsätzlich für das ganze Schuljahr. Allfällige Änderungswünsche, vor allem bei einer Stundenplanänderung während des Schuljahres, sind schriftlich mit einem neuen Anmeldeformular entweder bei der/dem jeweiligen verantwortlichen Lehrerin/Lehrer der MA-Stunden oder bei Mag.a Kormann abzugeben.

Kann ich mein Kind für die Mittgsaufsicht (MA) anmelden, wenn es nur eine Stunde länger in der Schule bleiben soll, bis ich es abholen kann?

Ihr Kind muss im Anschluss an die Mittagsaufsicht (MA) Unterricht haben (Überbrückungsstunden). Hat Ihr Kind keinen Unterricht am Nachmittag, kann es zur Beaufsichtigung nur in die Nachmittgsbetreuung (NBT) gehen. In diesem Fall müssen Sie Ihr Kind in der NBT anmelden.

Was kostet die Mittagsaufsicht (MA)?

Die Überbrückungsstunden sind kostenfrei.

Wie viele Schüler*innen sind notwendig, damit eine Gruppe für die Mittagsaufsicht (MA) eröffnet wird?

Für die Einrichtung einer Mittagsaufsichtsgruppe sind mindestens 5 Meldungen pro Betreuungsstunde erforderlich. Ist dies nicht der Fall, kann die MA nicht angeboten werden und die Kinder müssen das Schulhaus verlassen oder sich in der Nachmittagsbetreuung (NBT) anmelden.

Muss mein Kind immer in die Mittagsaufsicht (MA) kommen, oder kann es auch eigenständig entscheiden, in den Park zu gehen?

Zur Mittagsaufsicht besteht nach erfolgter Anmeldung an all jenen Tagen Anwesenheitspflicht, für die die Schülerin/ der Schüler zu Beginn des laufenden Schuljahres angemeldet worden ist, vorausgesetzt sie/er hat auch am Vormittag dieses Tages den Unterricht besucht. Mittels schriftlicher Entschuldigung darf Ihr Kind das Schulhaus verlassen.

Muss mein Kind in die Mittagsaufsicht (MA) gehen, wenn der Nachmittagsunterricht entfällt?

Sollte der Nachmittagsunterricht entfallen, ist keine Entschuldigung notwendig, eine freiwillige Betreuung ist nur während der MA-Zeit möglich, danach müssen die Schüler*innen das Schulhaus verlassen. In der Zeit des entfallenen Unterrichts ist es den Schüler*innen nicht gestattet, sich im Schulhaus aufzuhalten.

Gibt es ein eigenes Formular für eine Entschuldigung? Was muss ich darauf vermerken?

Entschuldigungen (datiert, mit dem vollständigen Namen und der Klasse des Kindes versehen) sind schriftlich bis zum Beginn der jeweiligen Einheit einzureichen. Die Entschuldigungen sind in den MA‑Briefkasten im 1. Stock einzuwerfen oder der betreuenden Lehrkraft am Beginn der Stunde zu geben. Das Entschuldigungsformular steht auf der Unterseite: „Formulare“ zum Herunterladen zur Verfügung.

Reicht eine telefonische Entschuldigung, damit mein Kind das Schulhaus verlassen darf?

Telefonische Entschuldigungen oder Entschuldigungen per Email sind nicht möglich.

Wie wird mein Kind in der Mittagsaufsicht (MA) beschäftigt?

Für die MA gibt es keine Möglichkeit, den Pausenhof zu benützen. Im Klassenraum können die Schüler*innen Hausübungen machen oder sich selbst beschäftigen (lesen, zeichnen, leise Musik hören…)

Kann mein Kind für den Tag der Mittagsaufsicht (MA) Essen vorbestellen?

Ja, dies ist möglich. Es kann aber sein, dass das Essen aus Platzgründen in dem betreffenden Klassenraum getragen werden muss. Es können auch mitgebrachte Speisen gegessen werden.

Wird das Verhalten meines Kindes während der Mittagsaufsicht (MA) in die Verhaltensnote miteinbezogen?

Die MA- Stunden sind Teil des Unterrichts und werden von Lehrer*innen der Schule beaufsichtigt. Das Verhalten in der MA fließt daher auch in die Verhaltensnote im Zeugnis jeder Schülerin/jedes Schülers ein. Wird Schuleigentum zerstört, beschädigt oder verloren, ist dieses von den Erziehungsberechtigten zu ersetzen.

Nachmittagsbetreuung (NBT)

Wann beginnt und endet die NBT (Nachmittagsbetreuung)?

Die NBT beginnt nach dem Vormittagsunterricht und endet um 17:00. Es gibt natürlich die Möglichkeit, dass Ihr Kind schon früher nach Hause kommen kann (14:40, 15:30 oder 16:20).

Wie wird mein Kind in der NBT beschäftigt?

Neben dem gemeinsamen Mittagessen und der Möglichkeit, sich in der Bibliothek, dem Turnsaal oder auf den Sportplätzen aufzuhalten, werden Tutorien in den Schularbeitsfächern (Deutsch, Englisch und Mathematik) sowie zusätzliche Angebote wie Schülerzeitung, Kreatives Gestalten, Schach, Game Lab, Music Lab etc. im Rahmen der Nachmittagsbetreuung angeboten.

Die verpflichtende Lernstunde dient dazu, Hausaufgaben zu erledigen, aber auch um sich auf Tests und Schularbeiten vorzubereiten.

Kann mein Kind für die NBT Essen vorbestellen?

Alle Infos zur Vorbestellung der Mittagsmenüs finden Sie auf der Homepage des Schulbuffets https://www.schulkueche.at/

Hierfür benötigen Sie eine einmalige Registrierung. Snacks und Getränke können am Schulbuffet erworben werden.

Darf mein Kind ohne Anmeldung in der NBT sein, nur um z.B. Mittag zu essen?

Nein, ein unbeaufsichtigter Aufenthalt im Schulhaus ist nicht erlaubt.

Für wie viele Tage kann/muss/darf ich mein Kind für die NBT anmelden?

Die NBT kann im Ausmaß von 1 Tag bis hin zu 5 Tagen in Anspruch genommen werden. Der zu zahlende Betrag richtet sich nach der Anzahl der Tage.

Wie lange gilt die Anmeldung für die NBT?

Eine Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte Schuljahr. Eine vorzeitige Abmeldung oder Änderung der Betreuungstage (z.B. Reduzierung) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Abmeldung oder Änderung am Ende des 1. Semesters: Sollten Sie eine Abmeldung oder eine Änderung der Betreuungstage (z.B. Wechsel von 4 auf 3 Betreuungstage) am Ende des 1. Semesters wünschen, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung spätestens 3 Wochen vor Semesterende. Diese Abmeldung oder Änderung ist bei der Leitung der Nachmittagsbetreuung einzureichen.
  • Abmeldung zu einem anderen Zeitpunkt: Unter besonderen Umständen ist eine Abmeldung auch außerhalb des oben genannten Zeitraums möglich. Solche besonderen Gründe können unerwartete Arbeitslosigkeit oder eine ernsthafte und anhaltende Erkrankung des Schülers bzw. der Schülerin sein. In solchen Fällen ist ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung oder die Leitung der Nachmittagsbetreuung zu richten. Die Glaubwürdigkeit der besonderen Gründe sollte durch entsprechende Nachweise untermauert werden.

Mein Kind soll heute früher aus der NBT entlassen werden. Was ist zu tun?

Geben Sie Ihrem Kind eine unterschriebene Entschuldigung für den Tag mit und kreuzen Sie die frühere Uhrzeit an.

Das Entschuldigungsformular finden Sie auf der Seite der Nachmittagsbetreuung. Wir bitten, das Entschuldigungsformular im Hochparterre neben dem Schulwart einzuwerfen. Diese Vorgehensweise gewährleistet einen reibungslosen und vertraulichen Umgang mit den Entschuldigungen.

Sie können Ihr Kind auch direkt abholen, dazu benötigen Sie keine Entschuldigung. Wir bitten Sie aus organisatorischen Gründen, Ihr Kind nur am Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde (13:40, 14:40, 15:30, 16:20) abzuholen.

Mein Kind soll heute nicht an der NBT teilnehmen. Was ist zu tun?

Geben Sie Ihrem Kind eine unterschriebene Entschuldigung für den Tag mit und kreuzen Sie „nach dem Vormittagsunterricht“ an. Das Entschuldigungsformular finden Sie auf der Seite der Nachmittagsbetreuung.

Reicht eine telefonische Entschuldigung, damit mein Kind das Schulhaus verlassen darf?

Telefonische Entschuldigungen allein sind nicht möglich. In Notfällen (sollte Ihr Kind beispielsweise die Entschuldigung daheim vergessen haben) schicken Sie die unterschriebene Entschuldigung eingescannt an die NBT-Mailadresse (nbt@grg8.at).

Änderung des Besuchsplans. Was ist zu tun?

Wenn sich der Besuchsplan ändert, lassen Sie uns das Formular „Änderung des Besuchsplans“ zukommen. Das Formular finden Sie auf der Seite der Nachmittagsbetreuung.

Mein Kind ist heute krank und bleibt den ganzen Tag daheim. Muss ich die NBT extra informieren?

Nein, in diesem Falle erkundigen wir uns, ob Ihr Kind an diesem Tag bereits am Vormittag gefehlt hat.

Mein Kind nimmt heute weder an der NBT noch an einer Unverbindlichen Übung / seinem Nachmittagsunterricht teil. Reicht hier eine Entschuldigung?

Wir brauchen in diesem Fall eine Entschuldigung für das Fernbleiben von der NBT. Die KVs benötigen zudem eine eigene Entschuldigung für das Versäumen der Unverbindlichen Übung / des Nachmittagsunterrichts.

Muss mein Kind immer in die NBT kommen, oder kann es auch eigenständig entscheiden, in den Park zu gehen?

In der NBT besteht nach erfolgter Anmeldung an all jenen Tagen Anwesenheitspflicht, für die das Kind zu Beginn des laufenden Schuljahres angemeldet worden ist. Mittels schriftlicher Entschuldigung darf Ihr Kind das Schulhaus verlassen.

Muss mein Kind in die NBT gehen, wenn der Nachmittagsunterricht / die unverbindliche Übung entfällt?

Ja, bis zu jener Uhrzeit, die bei der NBT-Anmeldung angegeben wurde, muss Ihr Kind die NBT besuchen.

Was kostet die NBT?

Nähere Informationen zu den Kosten der NBT sowie zur Bezahlung finden Sie im offiziellen Informationsblatt der Bildungsdirektion (siehe Nachmittagsbetreuung).

Erasmus+

Welche individuellen Möglichkeiten bietet Erasmus+ für Schüler*innen unserer Schule?

Die Aufenthaltsdauer variiert zwischen:

  • Kurzzeitaufenthalten (10-29 Tage)
  • Langzeitmobilitäten (30 Tage bis 12 Monate)

Unter Zielländer fallen alle EU-Mitgliedsstaaten + folgende assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei.

Voraussetzungen:

  • Die Teilnahme am Unterricht an einer Schule in einem Erasmus+ Land ist verpflichtend.
  • Die Organisation des Aufenthaltes darf NICHT über eine Organisation (z.B.: „EF“, „ESL“, etc.) erfolgen.
  • Es bedarf einer Genehmigung des Aufenthaltes durch die Direktion.

Welche Unterstützung erhalte ich?

Die Planung und Durchführung (Kontaktaufnahme mit Partnerschulen, Unterstützung bei der Kommunikation, …) wird unterstützt.

Bei der Anleitung und dem Ausfüllen der für Erasmus+ nötigen Anträge erhalten Sie Hilfe.

Eine weiter Unterstützung bieten finanzielle Maßnahmen (Reisekosten, Beitrag zu allfälligen Kosten des Aufenthaltes).

Welche Termine / schulinternen Deadlines muss ich beachten?

Mitte/Ende Oktober findet der „Erasmus Day“ statt.

Bis spätestens Weihnachten muss die Einreichung (Destination, Aufenthaltsdauer, Zusage der aufnehmenden Schule und Gastfamilie) erfolgen.

An wen wende ich mich, wenn ich als Schüler*in einen Erasmus+ Aufenthalt planen möchte?

Bitte wenden Sie sich an die Erasmus+ Koordinatorinnen Mag.a Tamara BRENNER-MÜLLER oder Mag.a Katrin NUREDINI unter der E-Mail-Adresse erasmus@grg8.at

Notebook/­Laptop

Wann ist die Verwendung eines eigenen Notebooks erforderlich?

Ein eigenes Notebook wird ab der 5. Klasse zwingend benötigt, da es ab diesem Zeitpunkt Teil des offiziellen Unterrichts ist.

Welche Anforderungen gibt es für das eigene Notebook?

Die Anforderungen an das Notebook sind im Allgemeinen eher moderat, jedoch gibt es einige wichtige Gesichtspunkte, die berücksichtigt werden sollten:

  • Kompaktheit: Das Notebook sollte nicht zu groß sein, um auf den begrenzten Platz auf den Schulbänken Platz zu finden. Es ist wichtig, dass neben dem Notebook auch noch ausreichend Platz für Bücher und Hefte vorhanden ist.

  • Gewicht: Aufgrund der Notwendigkeit, das Notebook in die Schule zu tragen, sollte das Gewicht des Notebooks angemessen sein. Ein leichteres Gerät erleichtert den Transport.

  • Akkulaufzeit: Da die Verfügbarkeit von Steckdosen möglicherweise begrenzt ist, ist es wichtig, dass das Notebook im Akkubetrieb eine Laufzeit von 5-6 Stunden bietet. Dadurch kann das Notebook während des Unterrichts ohne Unterbrechungen genutzt werden.

Die folgenden Anforderungen entsprechen den Mindestanforderungen für die Verwendung von MicroStation, einer CAD-Software im Fach „Angewandte Computergestützte Geometrie“. Diese Mindestanforderungen gelten für alle Schüler*innen im Realgymnasium:

  • Betriebssystem: Windows 11 64-Bit
  • Prozessor: Intel® oder AMD®-Prozessor mit einer Geschwindigkeit von 2,5 GHz oder höher
  • Arbeitsspeicher: Mindestens 16 GB RAM (Durch mehr Arbeitsspeicher lässt sich die Leistung verbessern, insbesondere beim Arbeiten mit größeren Modellen.)
  • Festplatte: Mindestens 512 GB SSD oder SSHD (davon 50 GB freier Speicherplatz für MicroStation)
  • Grafikkarte: 2 GB VRAM (Falls der Video-RAM-Speicher nicht ausreicht oder keine von DirectX unterstützte Grafikkarte gefunden wird, greift MicroStation auf die Softwareemulation zurück)
  • Bildschirmauflösung: 1920×1080 (Full HD)

Schüler*innen des Gymnasiums haben die Möglichkeit, auch einen MAC zu verwenden.

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