Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) besteht aus je drei gewählten Vertreter*innen der Lehrkräfte, der Eltern und Schüler*innen und ist maßgeblich an der Gestaltung der Schule beteiligt. Dieses Gremium trifft unterschiedliche Entscheidungen, etwa über die schulautonom freien Tage, autonome Teilungszahlen oder entscheidet unter anderem, welche mehrtägigen Schulveranstaltungen durchgeführt werden. Auch die Abhaltung von Elternsprechtagen, die Genehmigung von Sammlungen oder andere Veranstaltungen (wie etwa zur Schullaufberatung) liegen in der Befugnis des SGA.
Darüber hinaus spielt er eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung des Schullebens. So entwickelt und beschließt der SGA die Hausordnung oder auch schulautonome Schulzeitregelungen und kann die Schulleitung in vielen Belangen in beratender Funktion unterstützen.
Weiters bietet der SGA die Möglichkeit zum direkten und regelmäßigen Austausch zwischen Eltern-, Schüler*innen- und Lehrer*innenvertretung, wodurch gerade hier Schulentwicklung oft angestoßen und umgesetzt werden kann.
Stand: Herbst 2024