Mittags­aufsicht (MA)

Ab der 3. Schulwoche haben Schüler*innen, die nicht zwischen Vormittagsunterricht und Nachmittagsunterricht nach Hause gehen können, die Möglichkeit einer kostenlosen Überbrückung.

Ein unbeaufsichtigter Aufenthalt im Schulhaus ist nicht erlaubt, auch nicht nur für ein Mittagsmenü. Daher bieten wir von Montag bis Freitag für diese „Löcher“ (bei mindestens 5 Teilnehmer*innen) eine beaufsichtigte Mittagsstunde (Überbrückungsstunde) an.

Ihr Kind muss im Anschluss an die Mittagsaufsicht (MA) Unterricht haben (Überbrückungsstunden). Hat Ihr Kind keinen Unterricht am Nachmittag, kann es zur Beaufsichtigung nur in die Nachmittagsbetreuung (NBT) gehen. In diesem Fall müssen Sie Ihr Kind in der Nachmittagsbetreuung anmelden.

Mittagsaufsicht in einer Klasse

Anmeldeformalitäten

Die Anmeldung zur Mittagsaufsicht muss mittels dem angeführten Anmeldeformular bis zum Montag der zweiten Schulwoche beim Klassenvorstand oder per Postfach von Mag.a Spandl erfolgen.

Eine Anmeldung für die ersten Klassen zur Mittagsaufsicht ist nicht sinnvoll.

Fragen?

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Mittagsaufsicht (MA) an unserer Schule interessieren und wir möchten gerne Ihre Fragen beantworten. Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und Ihre Anliegen effizient zu klären, haben wir eine umfassende Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) erstellt.

Bitte besuchen Sie unsere FAQ-Seite und nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um sie durchzulesen. Wenn Ihre spezifische Frage nicht beantwortet wird oder Sie zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Mag.a Manuela Spandl (Mittagsaufsicht)

Mag.a Manuela SPANDL

ma

Die E-Mail-Adresse setzt sich zusammen aus dem angegebenen Kürzel, gefolgt von @grg8.at.

GDPR